| Thema | Gewässerschutz gewinnt angesichts vieler Kontaminationen durch Un- und Störfälle sowie unsachgemäße Handhabung beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen immer mehr an Bedeutung. Als wassergefährdend gelten Stoffe, die geeignet sind, die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern - wie etwa Diesel, Benzin, Mineral-, Frisch- und Altöle, Pflanzenschutzmittel, Jauche, Gülle und Festmist. Der Betriebsleiter eines landwirtschaftlichen Unternehmens ist für die Einhaltung der gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorgaben verantwortlich. Die Änderung der Gesetzeslage (VAwS) einzelner Länder erweitert die Betreiberpflichten und erfordert aufgrund der Komplexität eine verantwortliche Person für die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Agrarbetrieben. Die Teilnehmer werden speziell für die Bereiche Tierproduktion, Pflanzenschutz- und Düngemittel, Tankstelle, Waschplatz, Instandhaltung und Lagerung von Betriebsstoffen und Abfällen geschult. |