| Thema | Die Erhaltung der Anlagentechnik in ordnungsgemäßem Zustand bedingt im Allgemeinen nicht, dass Anlagen, die den bei der Erstellung gültigen Regeln der Technik entsprochen haben, an die jeweils neuesten anerkannten Regeln der Technik angepasst werden müssen. Nachträgliche Anpassung an die Bestimmungen von Normen sind für den Betreiber nur in sofern verbindlich, als die Belassung im bisherigen Zustand ein Missstand darstellt, der eine Gefährdung für die Benutzer bedeuten würde. In diesem Seminar wird den Teilnehmern aufgezeigt wie der Stand der Technik ist, um einen sicheren Betrieb aufrechtzuerhalten. |