| Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz |
| Thema | Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG, bisher im Gespräch als so genanntes „Antidiskriminierungsgesetz“, ist am 18.08.2006 in Kraft getreten. Daher besteht ein zeitgemäßer Schulungsbedarf. Arbeitgeber und Mitarbeiter, denen Personalangelegenheiten übertragen wurden, sind verpflichtet, die Beschäftigten vor Benachteiligungen zu schützen. Anhand von praxisorientierten Beispielen wird die aktuelle Gesetzesthematik erläutert. Die Teilnehmer haben damit die ihnen auferlegte Verpflichtung gem. § 12 II AGG einer Fortbildung erfüllt und sind in der Lage, Benachteiligungen vorzubeugen und die Beschäftigten zu unterweisen. |
| Zielgruppe | Unternehmer, Geschäftsführer, Sachbearbeiter im Personalbereich mit Personalverantwortung und/oder Führungsaufgaben, aber auch Arbeitnehmer und Arbeitsuchende. |
| Inhalt |
- Grundstruktur des Gesetzes, d. h. Ziel, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
- Organisationspflichten aus Sicht des Arbeitgebers
- Rechtsschutz, vor allem Schadenersatz und Entschädigung
- praxisorientierte Empfehlungen
Die Seminardurchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Kolb, Blickhan & Partner.
Referent: Herr RA Lars Hausigk |
| Abschluss | Teilnahmezertifikat der TÜV Akademie GmbH |
| Dauer | 8 Seminarstunden 8:30 bis 16:00 Uhr |
| Preis | 300,00 EUR zzgl. MwSt. |
| Details | |
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