| Thema | Das BDSG verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen, Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Das Gesetz stellt hierbei hohe Anforderungen an die Qualifikation und berufliche Fähigkeiten des Beauftragten für den Datenschutz. Es verlangt von ihm qualifizierte Praxiskenntnisse und Fachkunde auf den Gebieten Recht und Informationstechnik sowie Erfahrungen im Umgang und Anwendung von technischen und organisatorischen Sicherheitssystemen. Darüber hinaus muss er über umfassende betriebliche und organisatorische Kenntnisse, pädagogische Fähigkeiten und Einfühlungsvermögen in der Sensibilisierung von Datenschutzproblemen verfügen. Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepte stellen die planenden, steuernden und organisatorischen Methoden des Datenschutzbeauftragten im betrieblichen Transfer dar. Die konkrete Umsetzung der Datenschutzregelungen verlangt daher auch konzeptionelle und persönlich-kommunikative Kompetenzen, die im Arbeitnehmer-Datenschutz die praktische Umsetzung und Realisierung der Datenschutzvorschriften konkretisieren. |
| Zielgruppe | Designierte betriebliche Datenschutzbeauftragte vor ihrer Bestellung und neu bestellte betriebliche Datenschutzbeauftragte zu Beginn ihrer Tätigkeit, betriebliche Datenschutzbeauftragte, die ihr Wissen vertiefen und sich über aktuelle datenschutzrechtliche Neuerungen informieren wollen, den Erfahrungsaustausch suchen und ihr Wissen zertifizieren lassen möchten, Führungskräfte (Bereiche: Datenverarbeitung, allgemeine Organisation, Recht, Controlling), IT-Sicherheitsbeauftragte, EDV-Berater |