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Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie
Thema

Die neue vfdb-Richtlinie 12/09-01 verlangt alle drei Jahre eine mindestens zweitägige Fortbildung.
In der erstmaligen Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß der vfdb-Richtlinie 12/09-01 kann nur ein Teil des notwendigen Wissens abgedeckt werden. Wie in anderen Fachbereichen auch, muss dieser Grundstock gefestigt, auf dem neuesten Stand gehalten und erweitert werden. Auf der 58. Jahresfachtagung der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) vom 24. bis 27. Mai 2009 wurde aus diesem Grund die Richtlinie um die Forderung einer regelmäßigen Fortbildung erweitert. Ab sofort muss sich der Brandschutzbeauftragte mindestens alle drei Jahre fortbilden. Die Kurse der Ausbildungsträger dürfen dabei nicht weniger als 16 Lehreinheiten umfassen. Die Teilnehmer werden über die aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz informiert, ihr Wissen wird auf den neuesten Stand gebracht.

Zielgruppe

Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Brandschutzverantwortliche

Inhalt
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten und Stellung des Brandschutzbeauftragten
  • Aktuelles zum bautechnischen und anlagentechnischen Brandschutz
  • Besondere Brandrisiken im Unternehmen
  • Fallbeispiele, Lehren aus Schäden
  • Alarmplan, Brandschutzordnung
  • Schutz vor Brandstiftung
  • Planung und Durchführung von Brandschutz- und Evakuierungsübungen
  • Brandmeldeanlagen
  • Erfahrungsaustausch, Diskussion
  • Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
AbschlussTeilnahmezertifikat der TÜV Akademie GmbH
Dauer16 Seminarstunden
8:30 bis 16:00 Uhr
Preis450 Euro zzgl. MwSt.
DetailsIm Preis enthalten sind die Seminarunterlagen und die Pausenversorgung.
OrtTerminSeminarnummerAuswahl
Schweinfurt27.09.2010 - 28.09.2010
Bad Liebenstein11.10.2010 - 12.10.2010
Gera01.11.2010 - 02.11.2010
Berlin13.12.2010 - 14.12.2010




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