| Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie |
| Thema | Die neue vfdb-Richtlinie 12/09-01 verlangt alle drei Jahre eine mindestens zweitägige Fortbildung. In der erstmaligen Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß der vfdb-Richtlinie 12/09-01 kann nur ein Teil des notwendigen Wissens abgedeckt werden. Wie in anderen Fachbereichen auch, muss dieser Grundstock gefestigt, auf dem neuesten Stand gehalten und erweitert werden. Auf der 58. Jahresfachtagung der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) vom 24. bis 27. Mai 2009 wurde aus diesem Grund die Richtlinie um die Forderung einer regelmäßigen Fortbildung erweitert. Ab sofort muss sich der Brandschutzbeauftragte mindestens alle drei Jahre fortbilden. Die Kurse der Ausbildungsträger dürfen dabei nicht weniger als 16 Lehreinheiten umfassen. Die Teilnehmer werden über die aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz informiert, ihr Wissen wird auf den neuesten Stand gebracht. |
| Zielgruppe | Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Brandschutzverantwortliche |
| Inhalt |
-
Aufgaben, Rechte, Pflichten und Stellung des Brandschutzbeauftragten
-
Aktuelles zum bautechnischen und anlagentechnischen Brandschutz
-
Besondere Brandrisiken im Unternehmen
-
Fallbeispiele, Lehren aus Schäden
-
Alarmplan, Brandschutzordnung
-
Schutz vor Brandstiftung
-
Planung und Durchführung von Brandschutz- und Evakuierungsübungen
-
Brandmeldeanlagen
-
Erfahrungsaustausch, Diskussion
-
Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
-
Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
|
| Abschluss | Teilnahmezertifikat der TÜV Akademie GmbH |
| Dauer | 16 Seminarstunden 8:30 bis 16:00 Uhr |
| Preis | 450 Euro zzgl. MwSt. |
| Details | Im Preis enthalten sind die Seminarunterlagen und die Pausenversorgung. |
|