Die Teilnehmer werden befähigt, auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Person wiederkehrende Überprüfungen und Wartungsarbeiten an Hebebühnen gemäß der UVV eigenverantwortlich durchzuführen.
Sie müssen mit den Kenntnissen auf dem Gebiet der Hebebühnen, den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Einrichtung bewerten können. |