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Freecall: 0800-555TUEV
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Email: seminare@tuev-thueringen.de




Unterweisung nach dem Gefahrstoffrecht gemäß Arbeitgeberpflicht nach GefahrstoffV § 20 Abs. 2
Thema

Der korrekte Umgang mit gefährlichen Stoffen im Unternehmen muss durch den Arbeitgeber in einer arbeitsbereich- und stoffbezogenen Betriebsanweisung gefordert sein. Das Seminar soll einen Überblick über mögliche Gefahren der im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen geben. Die Erarbeitung eines Gefahrstoffkatasters und die abgeleiteten Schlussfolgerungen für den betriebsinternen Umgang ermöglichen einen sachgemäßen Umgang mit gefährlichen Stoffen.

ZielgruppeDas Seminar wendet sich an Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Führungskräfte aus der Industrie.
Inhalt
  • Einführung in das Gefahrstoffrecht
    - Inhalt der neuen Gefahrstoffverordnung und
      deren Anhänge vom 18. Dezember 2008
    - Übersicht zu den Technischen Regeln für
      Gefahrstoffe (TRGS)
  • Übersicht über wichtige Pflichten der Unternehmer und durch Delegierung auch der Führungskräfte nach der neuen Gefahrstoffverordnung
  • Gefahrstoffmanagement des Betriebes
    - Ziele des präventiven Gefahrstoff-
      managements
    - Aufbauorganisation
    - Ablauforganisation
  • Erarbeitung wichtiger betrieblicher Dokumente als Unternehmerpflicht
    - Betriebsanweisungen
    - Gefahrstoffverzeichnis
    - Dokumentation der Gefährdungsanalyse
  • Unterweisung
    - Rechtsgrundlagen nach dem Arbeitsschutz-
      recht
    - Einordnung der Unterweisung in die
      Hierarchie der Schutzmaßnahmen
    - Anlässe für eine Unterweisung
    - Ziele von Unterweisungen
    - Organisation und Dokumentation
    - Pflicht zur allgemeinen arbeitsmedizinisch-
      toxologischen Beratung im Rahmen der
      Unterweisung nach der neuen Gefahrstoff-
      verordnung
AbschlussTeilnahmezertifikat der TÜV Akademie GmbH
Dauer

8 Seminarstunden
8:30 bis 16:00 Uhr

Preis350 Euro zzgl. MwSt.
Details
OrtTerminSeminarnummerAuswahl




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