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Brandschutzhelfer gem. § 10 ArbSchG
Thema

Brandschutzhelfer sind Personen, die in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes übernehmen. Die Übernahme dieser Verantwortung trägt dazu bei, die betriebliche Sicherheit zu erhöhen und durch die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall (z. B. Brandmeldung, Alarmierung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung der Flucht und Rettung von Beschäftigten oder Besuchern) Personen- und Sachschäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Zu diesem Zweck sollen die Brandschutzhelfer entsprechend ausgebildet und regelmäßig nachgeschult werden. Diese Ausbildung soll einerseits die Wirksamkeit des Brandschutzhelfers sicherstellen und andererseits seine persönliche Sicherheit bei der Ausübung dieser Tätigkeit gewährleisten. Die Notwendigkeit, Mitarbeiter entsprechend zu schulen, ist aus § 12 ArbSchG, Arbeitsstättenverordnung, KonTraG, BGV A1, BGI 560 sowie BGR 133 abzuleiten. Den Teilnehmern wird das zur Durchführung von Erstmaßnahmen notwendige Grundlagenwissen vermittelt.

ZielgruppePersonen, die in Unternehmen als Brandschutzhelfer tätig werden sowie alle Personen, denen die Grundlagen des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes vermittelt werden sollen.
Inhalt
  • Rechtliche Grundlagen sowie Aufgaben und Pflichten
  • Chemische und physikalische Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • Brandursachen und Brandrisiken
  • Brandstoffe, Brandklassen, geeignete Löschmittel
  • Feuerlöschgeräte und -einrichtungen, Einsatzmöglichkeiten, Einsatzgrenzen, vorgeschriebene Prüfungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Rettungswege in Gebäuden, Beschilderung, Pläne
  • Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung
  • Übung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen
AbschlussTeilnahmezertifikat der TÜV Akademie GmbH
Dauer

8 Seminarstunden 
8:30 bis 16:00 Uhr

Preis325 Euro zzgl. MwSt.
Details
OrtTerminSeminarnummerAuswahl
Erfurt28.02.2012
Berlin17.04.2012
Bad Liebenstein14.05.2012
Schweinfurt08.10.2012
Leipzig27.11.2012




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