| Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde gemäß § 11 EfbV und § 6 TgV |
| Thema | Die Teilnehmer bestätigen mit dem Lehrgang ihre Fachkunde gemäß § 11 Satz 1 EfbV. |
| Zielgruppe | Nach § 11 der EfbV und § 6 TgV sind die leitenden und die mit der Aufsicht betrauten Personen verpflichtet, durch Fortbildungen die in einem Grundkurs erworbene Fachkunde regelmäßig zu bestätigen. |
| Inhalt |
- Neue Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Vorschriften
- Europäisches Abfallrecht, KrW-/AbfG und Verordnungen
- Novellierung des KrWG, elektronische Abfallnachweisführung
- Zusammenhänge mit angrenzenden Rechtsgebieten (WHG, BImSchG, Chemikaliengesetz)
- Aktuelles zum Entsorgungsfachbetrieb und zur Transportgenehmigungsverordnung
- Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung in den Betrieben
- Branchenspezifische bzw. produktorientierte Anforderungen, Fallbeispiele
- Neue Vorschriften des Gefahrgut- und Transportrechts: ADR-RID, GGVSEB
- Beförderungsarten, Betriebsvorschriften, Begleitpapiere, Pflichten und Verantwortlichkeiten
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| Abschluss | Bundesweit behördlich anerkannte Teilnahmebescheinigung
der TÜV Akademie GmbH |
| Dauer | 16 Seminarstunden 8:30 bis 16:00 Uhr |
| Preis | 550 Euro zzgl. MwSt. |
| Details | Die Teilnehmer erhalten zusätzlich zum Seminarskript ein Fachbuch zum Abfallrecht sowie ein kostenfreies Jahresabonnement der Fachzeitschrift "Sekundär-Rohstoffe" vom Peter Polz Verlag. |
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