| Zielgruppe | Immissionsschutzbeauftragte , die der in § 9 Abs. 1 der 5. BImSchV geforderten Fortbildungspflicht nachkommen wollen. Darin wird der Unternehmer in die Pflicht genommen,
den Beauftragten regelmäßig, mindestens alle 2 Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen zu lassen. |