Mitarbeiter aus Unternehmen, die für den Umweltschutz
insbesondere den Immissionsschutz verantwortlich sind.
Entsprechend Bundesimmissionsschutzgesetz haben
Betreiber der dort benannten genehmigungsbedürftigen
Anlagen die Pflicht, einen fachkundig ausgebildeten
Immissionsschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. In
der 5. Verordnung zum BImSchG wird der Unternehmer
in die Pflicht genommen, den Beauftragten regelmäßig,
mindestens alle 2 Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen
teilnehmen zu lassen. |