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Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz - Erwerb der Fachkunde gemäß §§ 21c Abs. 2 WHG
Thema

Der Lehrgang vermittelt das notwendige Grundwissen, um als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz gesetzeskonform agieren zu können. Ferner erhalten die Teilnehmer einen Überblick über den aktuellen Stand der Abwassertechnik.

ZielgruppeMitarbeiter von Unternehmen, die als Beauftragte für Gewässerschutz tätig werden sollen. Entsprechend dem Wasserhaushaltsgesetz sind Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten bzw. die auf Grund des Gefährdungspotenzials des eingeleiteten Abwassers von der entsprechenden Behörde beauflagt worden sind, verpflichtet, einen Beauftragten für Gewässerschutz zu bestellen
Inhalt
  • Gesetzliche Grundlagen des Gewässerschutzes, WHG und Verwaltungsvorschriften (Übersicht)
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Erläuterungen zu den Verwaltungsvorschriften für wassergefährdende Stoffen 
  • Rechte und Pflichten eines Betriebsbeauftragten
  • Fragen der Haftung für das Unternehmen und des Beauftragten
  • Umwelthaftungsgesetz
  • Techniken der Abwasserreinigung
  • Anforderungen an Abwasserbehandlungsanlagen
  • Verfahren der Abwasseruntersuchung
  • Neuerungen und Entwicklungen auf dem Gebiet des Wasserrechtes und angrenzender Bereiche des Umweltschutzes
  • Die 6. Novelle zum WHG und die Indirekteinleiterverordnung, Konsequenzen für die betriebliche Praxis
Abschluss

Teilnahmezertifikat der TÜV Akademie GmbH

Dauer

24 Seminarstunden

8:30 bis 16:00 Uhr

Preis900 Euro zzgl. MwSt.
Details
OrtTerminSeminarnummerAuswahl
Gera20.09.2010 - 22.09.2010
Schweinfurt22.11.2010 - 24.11.2010




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