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Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
ThemaDas Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt mit dem § 19g den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen und definiert die wassergefährdenden Stoffe im Sinne der §§ 19g bis 19l. Danach dürfen Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instandgehalten und gereinigt werden. Diese Fachbetriebe müssen über sachkundiges Personal verfügen. Der Lehrgang vermittelt die rechtlichen und technischen Kenntnisse zur Erfüllung der gesetzlichen Forderungen.
Zielgruppe

Mitarbeiter von Betrieben und Fachfirmen, die als Fachbetriebe im Sinne des § 19l WHG für die Tätigkeiten wie Einbauen, Aufstellen, Instandsetzen, Instandhalten und Reinigen von Anlagen, zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten geschult werden wollen. Ingenieure, die derartige Anlagen planen und bearbeiten, erwerben mit den im Seminar erworbenen Kenntnissen mehr Sicherheit.

Inhalt
  • Rechtliche Aspekte beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Wasserhaushaltsgesetz und untergesetzliches Regelwerk
  • Landesrechtliche Bestimmungen zum WHG
  • Definition wassergefährdende Stoffe und Umweltvorsorge
  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Technische Anforderungen und Prüfverfahren
  • Anlagenverordnung der Länder
  • Gefährdungshaftung nach § 22 WHG und Versicherungsschutz
  • Strafrechtliche Verantwortung im Wasserrecht nach § 324 StGB
  • Schriftliche Prüfung
AbschlussTeilnahmezertifikat des TÜV Thüringen e. V. nach bestandener Prüfung
Dauer10 Seminarstunden 
7:30 bis 18:00 Uhr
Preis350 Euro zzgl. MwSt.
Details
OrtTerminSeminarnummerAuswahl
Zella-Mehlis14.03.2012
Zella-Mehlis04.07.2012
Zella-Mehlis07.11.2012




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