| Elektrofachkraft für festgelegte, gleichartige, sich wiederholende Tätigkeiten |
| Thema | Gemäß Handwerksordnung (HWO) § 5 ist es Handwerksbetrieben erlaubt, Fremdhandwerke auszuführen, wenn sie mit dem eigenen Gewerk zusammenhängen oder es in wirtschaftlicher Hinsicht ergänzen. Folglich können Mitarbeiter, die nicht Elektrofachkräfte sind, für festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden, wenn sie durch eine entsprechende Qualifikation eine Ausbildung zur Elektrofachkraft erreichen. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die vom Unternehmer betriebsspezifisch schriftlich zu definieren sind. Diese festgelegten Tätigkeiten dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. |
| Zielgruppe | Metallfacharbeiter, Mitarbeiter der Bereiche Arbeitssicherheit sowie Instandhaltungs- und Wartungsmonteure, Kundendiensttechniker, Schlosser und Tischler von Möbelhäusern und Küchenstudios, sowie Mitarbeiter, die für die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden sollen. |
| Inhalt |
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Gefahren und Auswirkungen des elektrischen Stroms
- Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren und des Zusatzschutzes
- Elektromotore: Arten, Anschlussmöglichkeiten und Schaltungsarten
- Kabel und Leitungen: Belastbarkeit/Absicherung
- Messverfahren und -geräte für Erst- und Wiederholungsprüfungen
- Erste Hilfe bei elektrischen Unfällen sowie Brandschutz
- Praktische Ausbildung zu den festgelegten Tätigkeiten
- Prüfen und Messen mit den entsprechenden VDE-Messgeräten
- Erstellen von Prüfprotokollen
- Schriftliche und praktische Prüfung
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| Abschluss | Teilnahmezertifikat der TÜV Akademie GmbH |
| Dauer | 80 Seminarstunden 8:30 bis 16:00 Uhr |
| Preis | 1.350 Euro zzgl. MwSt. |
| Details | |
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